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Leihfristen

Es gelten folgende Leihfristen bei Ausleihen und Verlängerungen:

  • lizenzabhängig für eMedien (maximal 21 Tage). Ausnahme: ePaper und eMagazine
  • 2 Wochen für AV-Medien, Spiele und Zeitschriften
  • 4 Wochen für alle übrigen Medienarten

Bitte denken Sie immer daran den Ausleihbeleg für eventuell auftretende Reklamationen aufzubewahren. Der Ausleihbeleg kann auf Wunsch auch per E-Mail zugesendet werden. Bei einer Online-Verlängerung gilt ein Screenshot als Ausleihbeleg.

Erinnerungs-E-Mail

Sie erhalten drei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungs-E-Mail, in der Sie auf die Abgabe oder Verlängerung der Medien hingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse im Ortsbücherei-Konto hinterlegt haben. Dieser Service ist eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Säumnisgebühren.

Verlängerung

Die Leihfrist aller Medien kann zweimal verlängert werden, vorausgesetzt, es liegt keine Vorbestellung auf den jeweiligen Titel vor und die Leihfrist ist noch nicht abgelaufen. Online verlängern

Verspätungsgebühren

Wird die Leihfrist überschritten, sind ab dem 5 Kalendertag nach der Fristüberschreitung Säumnisgebühren zu zahlen.