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Ausleihen

  • Die Ausleihe bei der Stadtbibliothek ist nur gegen Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises zulässig. Den Bibliotheksausweis erhalten Sie bei der Anmeldung. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek. 
    Seinen Verlust müssen Sie der Stadtbibliothek unverzüglich mitteilen. 
    Wird der Ausweis an Dritte weitergegeben, sind Sie als Ausweisinhaber*in oder gesetzliche*r Vertreter*in verpflichtet, alle entstandenen Kosten zu übernehmen. 
  • Sie müssen uns die Änderungen Ihres Namens, der Anschrift und der Ermäßigungsberechtigung unverzüglich mitteilen.
  • Leihfristen:
    Bücher, Spiele, Sprachkurse 4 Wochen 2 x verlängerbar*
    CD, Tonies 2 Wochen 2 x verlängerbar*
    DVD 1 Woche 2 x verlängerbar*
    Zeitschriften 2 Wochen nicht verlängerbar

    *nur wenn nicht vorgemerkt oder gemahnt

Verlängern

  • Die Leihfrist kann verlängert werden, außer es liegt eine Vorbestellung vor oder die Medien sind bereits gemahnt oder sie wurden schon zweimal verlängert.
  • Einzelne Medienarten können von der Verlängerungsmöglichkeit ausgenommen werden.
  • Sie können die Medien unter den genannten Bedingungen in Ihrem Konto selbst verlängern.
  • Oder Sie rufen uns an unter 07243 / 101-274.

Vorbestellen

  • Medien, die entliehen sind, können Sie kostenpflichtig vorbestellen.
  • Die Reservierungsbenachrichtigung erfolgt schriftlich oder per eMail.

Rückgabe

  • Sie können die Medien während der Öffnungszeiten in der Bibliothek abgeben.
  • Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie entliehenen Medien in die Außenbox werfen.
    Es gibt 2 Fächer: eines für Bücher und Zeitschriften und ein zweites Fach für CDs, DVDs und Tonies.
    Spiele dürfen Sie nicht in die Rückgabebox werfen.
  • Wenn Sie die Leihfrist überschreiten, werden die Medien kostenpflichtig gemahnt.
  • Werden entliehene Medien nach Ablauf der Ausleihfrist nicht zurückgegeben, stellt die
    Stadtbibliothek die Medien nach drei erfolglosen schriftlichen Mahnungen in Rechnung.

Verlust und Beschädigung

  • Sie sind verpflichtet, die Medien sorgfältig und sachgerecht zu behandeln und sie vor Verlust, Verschmutzung, Beschädigung oder sonstigen Veränderungen zu bewahren.
  • Anstreichungen und Ausstreichungen im Text gelten als Beschädigung.
  • Bei Verlust oder erheblicher Beschädigung entliehener Medien müssen die Medien von Ihnen wiederbeschafft werden.

Erinnerungsmail

Mit diesem Service erhalten Sie einige Tage vor Ablauf der Leihfrist Ihrer Medien eine Erinnerung per E-Mail. So bleibt Ihnen die Möglichkeit, entliehene Medien rechtzeitig zurückzubringen oder - wenn möglich - die Leihfrist zu verlängern.

►Teilen Sie uns dazu einfach Ihre eMailadresse mit.

Bitte beachten Sie, dass die Erinnerung lediglich ein zusätzlicher Service ist und Sie nicht davon entbindet, Ihre ausgeliehenen Medien rechtzeitig zurückzugeben oder die Leihfrist zu verlängern.

Weiterhin weisen wir darauf hin, dass sich bei Nichterhalt der Mail kein Rechtsanspruch auf Stornierung möglicher Mahngebühren ergibt.