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Filmfriend Freegal (Für Schweizer Kunden)


Datenbanken online (Für Deutsche Kunden)


Antolin Leseförderung

 

 

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Benutzungsordnung

Kundenkreis
Die Bibliothek steht allen Interessierten zur Benutzung offen.

Anmeldung
Für die Nutzung der Bibliothek benötigen Sie einen persönlichen Bibliotheksausweis. Schreiben Sie sich direkt in der Bibliothek oder online auf unserer Website ein.
Der Bibliotheksausweis ist Voraussetzung für alle Aktionen im Zusammenhang mit der Ausleihe (selbständige Ausleihe am Automaten, Verlängerungen, Reservationen, E-Medien Zugänge).
Wenn Sie uns Ihre E-Mail Adresse bekannt gegeben haben, erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist und Ihres Abonnements eine kostenlose Erinnerung.

Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren benötigen das Einverständnis eines Elternteils mit Unterschrift auf der Anmeldekarte und dem Bibliotheksausweis. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Benutzungsordnung.

Mutation
Bitte informieren Sie Ihre Bibliothek umgehend über Namens-,  Email- und Adressänderungen.

Gültigkeit
Der Ausweis ist in den Stadtbibliotheken beider Rheinfelden gültig. Für Kunden und Kundinnen aus Schweizer Einwohnergemeinden gelten die Jahresgebühren von Rheinfelden (CH).

Ausleihkonditionen
Leihfrist Basic                    28 Tage
Leihfrist Zeitschriften    14 Tage
Medienanzahl                   6 Medien
(Max. gleichzeitig)

Kunden und Kundinnen, die bereits deutsche Medien auf der Karte haben, müssen aufgrund technischer Beschränkungen an der Information ausleihen.

Kurzfristige Änderungen der Ausleihkonditionen werden über die Beschilderung in der Bibliothek signalisiert.  

Verlängerungen
Je nach Mediengruppe kann ein oder zweimal verlängert werden, sofern keine, sofern für das Medium keine Reservation vorliegt. Verlängern Sie möglichst online oder in der Bibliothek am Automat. Sie können auch telefonisch verlängern.

Rückgabe
Alle Medien können an der Information zurückgegeben oder ausserhalb der Öffnungszeiten in die Medienrückgabebox beim Haupteingang eingeworfen werden.

Reservationen
Entliehene Medien können online oder an der Information vorbestellt werden. Sie werden schriftlich benachrichtigt, sobald das Gewünschte abholbereit ist. Reservationen kosten
CHF 3.00/Medium und bleiben 7 Tage für Sie reserviert.

Medienwunsch
Sie können uns ein Medium mittels Medienwunsch-Zettels vorschlagen. Wir werden Ihre Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigen.

Fernleihe
Bücher, die in der Bibliothek nicht vorhanden sind, können aus anderen Bibliotheken gegen Gebühr (je nach Herkunft unterschiedlich) bestellt werden.

Räumlichkeiten & Bistro Salmen

Sie können Bücher zum Lesen und Schmökern mit ins Bistro Salmen nehmen. Unsere Zeitschriften und Zeitungen liegen im Bistro Salmen auf. Die neuste Nummer ist nicht ausleihbar. Getränke & Esswaren vom Bistro Salmen dürfen in der Bibliothek an den Tischen konsumiert werden. Bitte stellen Sie das Geschirr am Schluss auf den dafür vorgesehenen Servicewagen. Eigene Esswaren dürfen nicht in der Bibliothek konsumiert werden. Die Rheinterrasse gehört zur Bibliothek und steht Ihnen zum Lesen und Verweilen zur Verfügung. Es steht Ihnen frei, ob Sie dort etwas trinken und essen möchten, es dürfen aber keine eigenen Esswaren konsumiert werden.
In allen Räumen gilt Rauchverbot.
Hunde dürfen nicht mit in die Bibliothek.

Gebühren / Kosten

Ausleihe
Für Abonnements, Reservationen, Kartenersatz etc. wird eine Gebühr gemäss geltender Gebührenordnung erhoben.

Mahngebühren
Bei Überschreiten der Ausleihfristen werden Sie gebührenpflichtig gemahnt.

Die Mahngebühren werden nach Ablauf der Leihfrist geschuldet, unabhängig von der Zustellung der Mahnung.
Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden die Kosten für Ersatz in Rechnung gestellt. Wenn Sie uns Ihre Emailadresse bekannt gegeben haben, erhalten Sie vor Ablauf der Leihfrist eine kostenlose Erinnerung.

Haftung
Bitte behandeln Sie die Medien sorgfältig. Bei Beschädigung oder Verlust werden die entstehenden Kosten verrechnet. Der gute Zustand des Mediums bei der Ausleihe wird vermutet.
Die Haftung der Bibliothek wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftpflicht für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.

Sanktionen / Rechtsweg
Bei Verstoss gegen die Benutzungsordnung, Störungen des Bibliotheksbetriebs sowie vorsätzlicher Schädigung der Bibliothek kann das Benutzungsrecht eingeschränkt, bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoss befristet oder auf Dauer entzogen werden.

Gegen Entscheide der Bibliotheksleitung ist eine Beschwerde an die Stadt Rheinfelden möglich.

Schlussbestimmung
Änderungen der Gebühren- & Benutzungsordnung können über die Beschilderung in der Bibliothek bekannt gegeben werden.

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft und ersetzt alle früheren.

 

 BezeichnungAutorKategoriegeändert amGröße 
Benutzungs- und Gebührenordnung Bibliothek Rheinfelden 02.01.2024126,96 KBDownload