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Stadtbibliothek Calw

Die Stadtbibliothek Calw ist eine Serviceeinrichtung der Stadt Calw und bietet ein umfangreiches und vielfältiges Medienangebot für alle Altersgruppen und Interessen.

Die Stadtbibliothek ist mehr als ein Ort zum Bücher ausleihen: Sie lädt zum Stöbern und Informieren ein.
Eine große Auswahl von über 40.000 Medien stehen in der Hauptstelle und in den drei Ortsbüchereien (Stammheim, Altburg und Hirsau) den Bürgern aus Calw und der Umgebung zur Verfügung. Neben Büchern finden Sie hier Zeitschriften, Literatur- und Musik-CDs, Tonies und DVDs im Bestand. Veranstaltungsangebote für Kinder und gelegentlich für Erwachsene runden das Angebot ab.

 

Referate:

Wer Material für Referate braucht, kann sich gerne vorab unter stadtbibliothek@calw.de an die Bibliothek wenden. Wir recherchieren und geben eine Rückmeldung, ob geeignete Literatur vorhanden ist. Gegebenenfalls können wir kurzfristig noch Bücher bestellen.

Formulare
 Bezeichnunggeändert amGröße 
Antrag Leserausweis Erwachsene26.11.202157,28 KBDownload
Antrag Leserausweis Institution26.11.202150,09 KBDownload
Antrag Leserausweis Kinder26.11.202158,80 KBDownload
Bedinungen für Internetnutzung27.03.2024186,03 KBDownload
Benutzungs- und Gebührenordnung27.03.2024111,07 KBDownload
Nutzung

Anmeldung

Sie können das Anmeldeformular als PDF downloaden, ausdrucken und ausfüllen.

Bitte bringen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und Ihren Personalausweis zu Ihrem Besuch in der Stadtbibliothek mit, Sie erhalten dann vor Ort Ihren Bibliotheksausweis.

 

Ausleihfristen

Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung ist möglich, solange keine Vormerkung vorliegt und kann persönlich in der Bibliothek, telefonisch unter 07051 / 40516, per E-Mail oder direkt im Online-Katalog vorgenommen werden.

 

Übersicht der wichtigsten Gebühren

Jahresgebühr für einen Leserausweis
für Personen ab 18 Jahren:

15,00 Euro

ermäßigte Jahresgebühr:

8,00 Euro

Ersatzausweis:

5,00 Euro

Fernleihe:

3,00 Euro

Vorbestellung:

0,50 Euro

 

Weitere Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.